If located in Munich it´s registered in the
Grundbuchamt München ... but it´s not a public register accessible for the purpose of inquiries of the nature you mentioned
QUOTE
Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Grundbuch einsehen?
Das Grundbuch ist - anders als z.B. das Handelsregister - kein öffentliches Register, in das unbeschränkt Einsicht genommen werden kann. Einen Grundbuchauszug bzw. Einsicht in das Grundbuch oder in die Grundakten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).
Ein solches berechtigtes Interesse hat neben dem Eigentümer jeder, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht. Daneben kann aber ein tatsächliches, rechtliches oder wirtschaftliches Interesse für ein Einsichtsrecht genügen.
Kein rechtliches Interesse haben nach der Rechtsprechung z.B. Kauf- oder Mietinteressenten, die nicht nachweislich in Vorverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer stehen. Als Nachweis könnte beispielsweise die Vorlage einer Vollmacht des Grundstückseigentümers dienen.