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Tod bei Abschiebung
Sudanese starb nach rabiater Behandlung im Flugzeug
Abschiebung in den Tod: Wegen fahrlässiger Tötung eines 30 Jahre alten Sudanesen, der infolge rabiater Behandlung nach dem Start in Frankfurt erstickte, hat die Staatsanwaltschaft am Freitag Anklage gegen drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) erhoben.
Wie die Ermittlungen ergaben, sollte der bereits seit einigen Jahren in der Bundesrepublik lebende Aamir Ageeb am 28. Mai 1999 gegen seinen Willen nach Khartum zurückgebracht werden. Grund dafür war, dass der Sudanese nach Scheidung von seiner deutschen Ehefrau keine Aufenthaltsgenehmigung mehr besaß.
Da Ageeb bei den ihn begleitenden BGS-Beamten im Alter zwischen 31 und 38 Jahren als "ausgesprochen ausreiseunwillig" galt, war er an Händen und Füssen gefesselt worden. Darüber hinaus wurde er fixiert an seinem Sitz in der letzten Reihe des Lufthansa-Airbusses. Zudem hatte man ihm noch einen Motorradhelm verpasst. Trotzdem soll der Afrikaner ungebrochen weiter Widerstand geleistet haben, worauf einer der BGS-Männer - laut Anklage - dessen Kopf nahm und ihn so nach unten drückte, dass das Opfer bewusstlos wurde.
An Bord der Maschine waren zwar drei Ärzte aus Ägypten, die Wiederbelebungsversuche unternahmen, doch ihre Hilfe kam zu spät. Mit der Leiche landete der Airbus zwei Stunden später außerplanmäßig in München. Wie die Obduktion ergab, war der 30-jährige Sudanese durch die Kopfbehandlung erstickt. Darüber hinaus hatte er Rippenbrüche erlitten, die nach gerichtsmedizinischer Feststellung aber eindeutig Folge der Wiederbelebungsmaßnahmen waren.
Zuständig für Strafverfahren um Polizei-Übergriffe, führte Staatsanwalt Wilhelm Möllers umfangreiche Ermittlungen, die bis ins Ausland führten. Vernommen wurde unter anderem eine Zeugin aus Kanada, die als Passagier an Bord war. Um den Fall zu klären, fand außerdem an der Lufthansa-Basis eine Rekonstruktion der Ereignisse im Flugzeug statt.
Der Anklage zufolge hätten die BGS-Beamten wissen müssen, dass die von ihnen praktizierte Behandlung riskant war. Alle drei hatten bereits an mehreren so genannten Rückführungsmaßnahmen teilgenommen. Die Beamten seien auch entsprechend geschult worden, hätten sich im konkreten Fall aber nicht an dienstliche Anweisungen gehalten, so die Anklage. Darin sieht Möllers eine Verletzung der Sorgfaltspflicht mit tödlicher Folge.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft haben sich die BGS-Männer zu dem Vorfall bisher nicht geäußert. Die drei Beamten sind nach Angaben des BGS nicht vom Dienst suspendiert, haben aber seit dem Todesfall nicht mehr an Abschiebungen mitgewirkt. Ein Termin für den Prozess, der vor dem Frankfurter Schöffengericht stattfindet, steht noch nicht fest.
(Norbert Leppert und Volker Mazassek - Frankfurter Rundschau - 16.02.2002)
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Anyway, back to the issue. What do ordinary Germans gain from there existing a large disenfranchised section of the regular, legal population?
I'd say they gain nothing. it just allows certain sections of politics and the state to have a whipping boy and divide the population against each other.
