jg, I think your links are a wee bit outdated
I only took a quick read, but the quote:
Grundsätzlich wird von einbürgerungswilligen Ausländern die Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt.
Die Entlassung aus der zweiten Staatsangehörigkeit ist jedoch manchmal schwierig oder nicht möglich, zum Beispiel wenn der andere Staat unüberwindbare Hürden errichtet.
In Härtefällen wird daher Mehrstaatigkeit hingenommen. Denn Integration ist wichtiger als die Vermeidung der Mehrstaatigkeit.
Says that dual nationality is possible, but only in extreme cases.
What Lecky has pointed out is the fact that Dual Nationality is simple, providing you are a EU national, and your country also permits dual nationality.
http://www.bmi.bund.de/cln_007/nn_122154/s...taatigkeit.htmlis a bit more up-to-date:
Im Hinblick auf das Ziel der fortschreitenden europäischen Integration hat der Gesetzgeber eine spezielle Regelung getroffen: Bei Unionsbürgern wird nicht verlangt, dass sie vor der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn der andere EU-Mitgliedstaat im Gegenzug bei Einbürgerung von Deutschen ebenso verfährt. Deutschen, die sich in einem EU-Mitgliedstaat einbürgern lassen, wird über eine Genehmigung nach § 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestattet, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten (Beibehaltungsgenehmigung).
Diese Regelung findet aktuell in Bezug auf die EU-Staaten Griechenland, Großbritannien, Irland, Portugal, Schweden, Finnland, Frankreich, Belgien, Italien, Ungarn, Polen, die Slowakische Republik, Malta sowie Zypern Anwendung, bei den Niederlanden und bei Slowenien nur auf bestimmte Personengruppen.
The only thing that looks a bit dodgy is the Wehrpflicht question!